Wie funktioniert der Verkauf „Sicher ins neue Zuhause“?
Mit dem Modell „Sicher ins neue Zuhause“ erhalten Sie das Recht für drei Jahre in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben und können jederzeit vorher den Mietvertrag kündigen und ausziehen. Sie verkaufen Ihre Immobilie zum vollen Marktwert bzw. Verkehrswert und erhalten den Kaufpreis nach Kaufvertragsabschluss ausgezahlt. Nur für die Zeit die Sie wohnen bleiben, zahlen Sie eine monatliche Nutzungsentschädigung.
- Makrtwert als Kaufpreis
- kurze Laufzeit
- maximale Flexibilität

Provision
Verfügbares Kapital
Faktoren zur Berechnung des Kaufpreises
Das Werte-Modell steht für den Gesamtwert einer Immobilie. Der Wert der Immobilie ist der aktuelle bezugsfreie Wert, hierbei handelt es sich um den Verkehrswert bzw. Marktwert, der anhand der Lage, Ausstattung sowie des Zustands des Gebäudes ermittelt wird.
Wir vermitteln Ihnen einen passenden Käufer bzw. Investor der zu Ihnen passt, das stimmen wir mit Ihnen ab. Für die Vermittlung bzw. dem Nachweis eines für Sie passenden Käufers bzw. dem erfolgreichen Abschluss eines notariellen Kaufvertrags berechnen wir Ihnen unsere Provision. Sie zahlen die Provision erst nachdem Sie die Einmalzahlung vollständig erhalten haben.
Aufgrund der befristeten Wohndauer auf maximal drei Jahre steht die Eigennutzung des Käufers im Vordergrund und nicht die Betrachtung einer Kapitalanlage mit Renditeerwartungen. Als Kaufpreis kann daher der Marktwert bzw. Verkehrswert erzielt werden. Die Kaufpreiszahlung erfolgt als Einmalzahlung.
Der Ablauf
Unabhängige
Beratung
mit Wertschätzung
Unverbindliches
Angebot
Gutachten
unabhängig & extern
bei gewerblichen Investoren erforderlich, sonst optional
Verbindliches
Angebot
des Investors bzw.
des Käufers
Notarieller
Kaufvertrag
Die wichtigsten Fragen
Sie verkaufen Ihre Immobilie an einen späteren privaten Eigennutzer, der sich auf Ihren Zeitpunkt des Auszugs einstellt und somit die notwendige Zeit und Flexibilität mit bringt.
- Beim Verkauf „Sicher ins neue Zuhause“ erhalten Sie den kompletten Marktwert / Verkehrswert Ihrer Immobilie als Kaufpreis ausbezahlt.
- Vorhandene Restschulden werden vorrangig vom Kaufpreis abgelöst.
Der neue Eigentümer kann Ihnen nicht wegen Eigenbedarf kündigen – die Eigenbedarfskündigung wird ausgeschlossen. Sie können aber jederzeit mit einer Kündigungsfrist das Mietverhältnis kündigen und sind damit absolut flexibel.


- Die regulären Betreibskosten die zur Unterhaltung der Immobilie dienen, tragen Sie weiterhin. Dazu gehören alle Kosten die nach II. Betriebskostenverordnung auf einen Mieter umlegbar sind, inkl. auch der Kosten für die Wohngebäudeversicherung und die der Grundsteuer.
- Größere Reparatur- und Instandhaltungskosten trägt der Käufer.
- Eine Vermietung bzw. Untervermietung ist nicht möglich, es sei denn, der neue Eigentümer stimmt dem zu.
- Bei vermieteten Einliegerwohnungen werden hierzu i.d.R. individuelle Regelungen zwischen Verkäufer und Käufer getroffen.
- Das Mietverhältnis ist bei dem Modell „Sicher ins neue Zuhause“ auf maximal 3 Jahre befristet. Der Termin des Auszugs steht somit fest. Dennoch haben Sie die Möglichkeit das Mietverhältnis bereits früher mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist jederzeit zu kündigen.
- Bei Auszug wird die Immobilie im geräumten Zustand an den Eigentümer übergeben, es sei denn es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
Den Kaufpreis erhalten Sie nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages, nachdem der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung bekannt gibt, ausbezahlt.
- Grundsätzlich werden alle vereinbarten Punkte ausschließlich in einem notariellen Kaufvertrag festgehalten und beurkundet.
- Der Kaufvertragsbaschluss erfolgt bei einem regionalen Notar.
Sie bewohnen Ihre Immobilie selbst bereits seit mindestens rd. drei Jahren, dann fällt keine Spekulationssteuer für den ausbezahlten Kaufpreis an. Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie in unserer umfangreichen Info-Broschüre. Wir empfehlen Ihnen zu den steuerlichen Fragen eine Steuerberatung.

Beispiele

Ehepaar
sie 74 Jahre, er 77 Jahre
- Einfamilienhaus
- Kerpen
- Verkehrswert: € 540.000
- zwei Kinder
Angebot, Stand 02-2023
- Die Verkäufer erhalten ein entgeltliches und befristetes Wohnungsrecht für 1 bis 3 Jahre.
- Die Verkäufer können zu jederzeit bereits vor Ende der drei Jahre mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist das Mietverhältnis kündigen.
- Die Verkäufer erhalten den kompletten Marktwert bzw. Verkehrswert in Höhe von 540.000 € ausgezahlt.
- Der Verkäufer zahlt ein monatliches Nutzungsentgelt in Höhe von 2.250 €.
Mit unserem Verrentungs-Check finden Sie heraus welches Modell zu Ihnen passt und wieviel Geld Ihnen zur Verfügung steht.
Ihr Spezialist für Immobilienverrentung in Bonn / Siegburg, Köln, Düsseldorf, Münster & Umgebung.
Kundenstimmen
Lesen Sie selbst, was Kunden über uns und unsere Arbeit sagen.
Helga L., Sankt Augustin
ist glücklich und überaus zufrieden mit ihrer neuen Immobilienrente. „Die Beratung war wirklich sehr, sehr gut. Herr Müller hat alle Fragen ganz ehrlich und absolut kompetent beantwortet – alles, was...
weiterlesenHelga L., Sankt Augustin
ist glücklich und überaus zufrieden mit ihrer neuen Immobilienrente. „Die Beratung war wirklich sehr, sehr gut. Herr Müller hat alle Fragen ganz ehrlich und absolut kompetent beantwortet – alles, was...
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