Wie funktioniert der Verkauf mit Einmalzahlung und Nießbrauchrecht?
Mit dem Verkauf gegen Einmalzahlung & Nießbrauchrecht erhalten Sie ein Paket in dem alles geregelt ist. Sie erhalten eine Einmalzahlung und erhalten ein mietfreies und lebenslanges Nießbrauchrecht. Damit verbleibt das Kostenrisiko für Reparaturen und Instandhaltungen bei Ihnen. Sie können Ihre Immobilie, z.B. bei Auszug, vermieten und erhalten die Mieteinkünfte oder mit dem Käufer einen Ablösebetrag als weitere Einmalzahlung vereinbaren.
- ab € 250.000 Immobilienwert
- Einstiegsalter: 63 Jahre
- Vermietung möglich

Nießbrauchrecht
Provision
Einmalzahlung
Faktoren zur Berechnung der Einmalzahlung
(Verkehrswert bzw. Marktwert)
Das Werte-Modell steht für den Gesamtwert einer Immobilie. Der Wert der Immobilie ist der aktuelle bezugsfreie Wert, hierbei handelt es sich um den Verkehrswert bzw. Marktwert, der anhand der Lage, Ausstattung sowie des Zustands des Gebäudes ermittelt wird.
Grundlage für die Berechnung des lebenslangen Nießbrauchrechts ist das Alter & Geschlecht der zukünftigen Wohnungsberechtigten sowie deren statische Lebenserwartung bzw. beim befristeten Nießbrauchrecht, die vereinbarte Zeit für das Nießbrauchrecht.
Wir vermitteln Ihnen einen passenden Käufer bzw. Investor der zu Ihnen passt, dass stimmen wir mit Ihnen ab. Für die Vermittlung bzw. dem Nachweis eines für Sie passenden Käufers bzw. dem erfolgreichen Abschluss eines notariellen Kaufvertrags und dem Eingang der Kaufpreiszahlung bei Ihnen berechnen wir Ihnen unsere Provision. Sie zahlen die Provision erst nachdem Sie die Einmalzahlung vollständig erhalten haben.
Die Höhe der Einmalzahlung berechnet sich durch Abzug des Nießbrauchrechts vom Wert der Immobilie. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung.
Der Ablauf
Unabhängige
Beratung
mit Wertschätzung
Unverbindliches
Angebot
Gutachten
unabhängig & extern
bei gewerblichen Investoren erforderlich, sonst optional
Verbindliches
Angebot
des Investors bzw.
des Käufers
Notarieller
Kaufvertrag
Die wichtigsten Fragen
- Der Wert des Nießbrauchrecht wird vom Verkehrswert/Marktwert Ihrer Immobilie in Abzug gebracht. Weiterhin werden aktuelle Zinsfaktoren und marktüblich Renditeerwartungen berücksichtigt. Der sich daraus ergebene Kaufpreis kann als Einmalzahlung oder als eine Kombination aus einer Einmalzahlung und monatlichen Zahlungen erfolgen.
- Vorhandene Restschulden werden vorrangig von der Einmalzahlung abgelöst.
- Das Nießbrauchrecht wird i.d.R. lebenslang vereinbart, kann aber auch zeitlich befristet werden.
- Das Nießbrauchrecht wird erstrangig im Grundbuch eingetragen.
- Durch die Absicherung Ihres Nießbrauchrecht erstrangig im Grundbuch bleibt Ihr Nießbrauchrecht auch bei einer Insolvenz des Käufers bestehen.
- Das Nießbrauchrecht ist mietfrei.


- Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie und haben damit das ausschließliche Recht, den Nutzen aus Ihrer Immobilie zu ziehen.
- Sie können in Ihrer Immobilien so lange wie sie leben mietfrei wohnen bleiben.
Sollte sich Ihre Lebenssituation später einmal ändern und Sie Ihre Immobilie nicht mehr selbst bewohnen können, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie zu vermieten oder den Wert des vorhandenen Nießbrauchrechts gegen eine weitere Einmalzahlung vom Käufer ablösen zu lassen.
- Grundsätzlich werden alle vereinbarten Punkte ausschließlich in einem notariellen Kaufvertrag festgehalten und beurkundet.
- Der Kaufvertragsabschluss erfolgt bei einem regionalen Notar.

Beispiele

Ehepaar
beide 84 Jahre
- Einfamilienhaus
- Köln-Rodenkirchen
- Verkehrswert: € 950.000
- keine Erben
Angebot, Stand 02-2023
- lebenslanges Wohnungsrecht & erstrangig im Grundbuch abgesichert
- ausgezahlte Einmalzahlung: € 610.000
Frau
71 Jahre
- Einfamilienhaus
- Bonn-Plittersdorf
- Verkehrswert: € 650.000
- Erben ohne Wohninteresse
Angebot, Stand 02-2023
- lebenslanges Wohnungsrecht & erstrangig im Grundbuch abgesichert
- ausgezahlte Einmalzahlung: € 271.000
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Helga L., Sankt Augustin
ist glücklich und überaus zufrieden mit ihrer neuen Immobilienrente. „Die Beratung war wirklich sehr, sehr gut. Herr Müller hat alle Fragen ganz ehrlich und absolut kompetent beantwortet – alles, was...
weiterlesenHelga L., Sankt Augustin
ist glücklich und überaus zufrieden mit ihrer neuen Immobilienrente. „Die Beratung war wirklich sehr, sehr gut. Herr Müller hat alle Fragen ganz ehrlich und absolut kompetent beantwortet – alles, was...
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