Verkauf mit

Einmalzahlung
& Nießbrauchrecht

Wie funktioniert der Verkauf mit Einmalzahlung und Nießbrauchrecht?

Sie möchten mietfrei und möglichst lange in Ihrer Immobilie wohnen bleiben, selbst für Reparaturen und Instandhaltungen verantwortlich bleiben und das Vermietungsrecht an Ihrer Immobilie behalten?

Mit dem Verkauf gegen Einmalzahlung & Nießbrauchrecht erhalten Sie ein Paket in dem alles geregelt ist. Sie erhalten eine Einmalzahlung und erhalten ein mietfreies und lebenslanges Nießbrauchrecht. Damit verbleibt das Kostenrisiko für Reparaturen und Instandhaltungen bei Ihnen. Sie können Ihre Immobilie, z.B. bei Auszug, vermieten und erhalten die Mieteinkünfte oder mit dem Käufer einen Ablösebetrag als weitere Einmalzahlung vereinbaren.

Nießbrauchrecht

Provision

Einmalzahlung

Faktoren zur Berechnung der Einmalzahlung

Unter Berücksichtigung folgender Werte errechnen wir Ihnen – transparent und einfach nachvollziehbar – die Höhe der für Sie realisierbaren Einmalzahlung:

(Verkehrswert bzw. Marktwert)
Das Werte-Modell steht für den Gesamtwert einer Immobilie. Der Wert der Immobilie ist der aktuelle bezugsfreie Wert, hierbei handelt es sich um den Verkehrswert bzw. Marktwert, der anhand der Lage, Ausstattung sowie des Zustands des Gebäudes ermittelt wird.

Grundlage für die Berechnung des lebenslangen Nießbrauchrechts ist das Alter & Geschlecht der zukünftigen Wohnungsberechtigten sowie deren statische Lebenserwartung bzw. beim befristeten Nießbrauchrecht, die vereinbarte Zeit für das Nießbrauchrecht.

Wir vermitteln Ihnen einen passenden Käufer bzw. Investor der zu Ihnen passt, dass stimmen wir mit Ihnen ab. Für die Vermittlung bzw. dem Nachweis eines für Sie passenden Käufers bzw. dem erfolgreichen Abschluss eines notariellen Kaufvertrags und dem Eingang der Kaufpreiszahlung bei Ihnen berechnen wir Ihnen unsere Provision. Sie zahlen die Provision erst nachdem Sie die Einmalzahlung vollständig erhalten haben.

Die Höhe der Einmalzahlung berechnet sich durch Abzug des Nießbrauchrechts vom Wert der Immobilie. Die Auszahlung erfolgt als Einmalzahlung.

Der Ablauf

01

Unabhängige
Beratung

mit Wertschätzung

02

Unverbindliches
Angebot

03

Gutachten

unabhängig & extern
bei gewerblichen Investoren erforderlich, sonst optional

04

Verbindliches
Angebot

des Investors bzw.
des Käufers

05

Notarieller
Kaufvertrag

Die wichtigsten Fragen

Sie verkaufen Ihre Immobilie an einem gewerblichen bzw. privaten Investor.
  • Der Wert des Nießbrauchrecht wird vom Verkehrswert/Marktwert Ihrer Immobilie in Abzug gebracht. Weiterhin werden aktuelle Zinsfaktoren und marktüblich Renditeerwartungen berücksichtigt. Der sich daraus ergebene Kaufpreis kann als Einmalzahlung oder als eine Kombination aus einer Einmalzahlung und monatlichen Zahlungen erfolgen.
  • Vorhandene Restschulden werden vorrangig von der Einmalzahlung abgelöst.
  • Das Nießbrauchrecht wird i.d.R. lebenslang vereinbart, kann aber auch zeitlich befristet werden.
  • Das Nießbrauchrecht wird erstrangig im Grundbuch eingetragen.
  • Durch die Absicherung Ihres Nießbrauchrecht erstrangig im Grundbuch bleibt Ihr Nießbrauchrecht auch bei einer Insolvenz des Käufers bestehen.
  • Das Nießbrauchrecht ist mietfrei.
Bei einem Verkauf mit Nießbrauchrecht bleiben Sie wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie und tragen weiterhin sämtliche Kosten der Immobilie, wie z.B. Kosten für Instandhaltung, dem Betrieb, die Kosten für Versicherungen und Grundsteuern. Dabei werden außergewöhnliche Reparatur- und Instandhaltungskosten ab 8.000 Euro bereits vom Käufer getragen.
  • Sie bleiben wirtschaftlicher Eigentümer Ihrer Immobilie und haben damit das ausschließliche Recht, den Nutzen aus Ihrer Immobilie zu ziehen.
  • Sie können in Ihrer Immobilien so lange wie sie leben mietfrei wohnen bleiben. 

Sollte sich Ihre Lebenssituation später einmal ändern und Sie Ihre Immobilie nicht mehr selbst bewohnen können, so haben Sie die Möglichkeit, Ihre Immobilie zu vermieten oder den Wert des vorhandenen Nießbrauchrechts gegen eine weitere Einmalzahlung vom Käufer ablösen zu lassen.

Den Kaufpreis erhalten Sie nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages, nachdem der Notar die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung bekannt gibt, ausgezahlt.
  • Grundsätzlich werden alle vereinbarten Punkte ausschließlich in einem notariellen Kaufvertrag festgehalten und beurkundet.
  • Der Kaufvertragsabschluss erfolgt bei einem regionalen Notar.
Sie bewohnen Ihr Immobilieneigentum selbst bereits seit mindestens rd. drei Jahren, dann fällt keine Spekulationssteuer für eine Einmalzahlung an. Weitere detaillierte Informationen erhalten Sie in unserer umfangreichen Info-Broschüre. Wir empfehlen Ihnen zu den steuerlichen Fragen eine Steuerberatung.

Beispiele

Ehepaar

beide 84 Jahre

Angebot, Stand 02-2023

Frau

71 Jahre

Angebot, Stand 02-2023

Mit unserem Verrentungs-Check finden Sie heraus, mit welchem Modell Sie die maximale Kapitalverfügbarkeit erzielen können.

Ihr Spezialist für Immobilienverrentung in Bonn / Siegburg, Köln, Düsseldorf, Münster & Umgebung.

Kundenstimmen

Lesen Sie selbst, was Kunden über uns und unsere Arbeit sagen.

Helga L., Sankt Augustin

ist glücklich und überaus zufrieden mit ihrer neuen Immobilienrente. „Die Beratung war wirklich sehr, sehr gut. Herr Müller hat alle Fragen ganz ehrlich und absolut kompetent beantwortet – alles, was...

weiterlesen

Helga L., Sankt Augustin

ist glücklich und überaus zufrieden mit ihrer neuen Immobilienrente. „Die Beratung war wirklich sehr, sehr gut. Herr Müller hat alle Fragen ganz ehrlich und absolut kompetent beantwortet – alles, was...

weiterlesen

Kostenloses Infopaket

Fordern Sie unser kostenloses Infopaket an und informieren sich über alle am Markt verfügbaren Modelle. Die ideale Vorbereitung zu unserem persönlichen Beratungstermin!

Wir sind für Sie vor Ort.

Wir sind in Bonn / Siegburg, Köln, Düsseldorf und Münster für Sie vor Ort.

Telefon
0211 - 5422 49 30
Mo-Fr: 8-19 Uhr
Mail
info@immorente-plus.de

ImmobilienRente Plus GmbH
Büro Düsseldorf 
Königsallee 2b
40212 Düsseldorf

Termine nach Vereinbarung

Telefon
0228 - 763 880 30
Mo-Fr: 8-18 Uhr
Mail
info@immorente-plus.de

ImmobilienRente Plus GmbH
Büro Bonn / Siegburg 
Fritz-Schäffer-Straße 1
53113 Bonn
Termine nach Vereinbarung

Telefon
0221 - 9999 36 20
Mo-Fr: 8-18 Uhr
Mail
info@immorente-plus.de

ImmobilienRente Plus GmbH
Büro Köln
Hohenzollernring 57
50672 Köln

Termine nach Vereinbarung

Telefon
0251 - 3949 06 20
Mo-Fr: 8-18 Uhr
Mail
info@immorente-plus.de

ImmobilienRente Plus GmbH
Büro Münster 
Hammer Str. 39
48153 Münster

Termine nach Vereinbarung